Allgemeine Geschäftsbedingungen
Helmut Bienefeld ist eine Einzelfirma mit Sitz in Wirzboden 13, CH Stans, Schweiz.
Bienefeld ist ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber tätig.
Das Honorar umfasst einen Tagessatz, inklusive aller Spesen plus einer Erfolgsprovision.
Sowohl der Tagessatz als auch die Höhe der Erfolgsprovision werden bei jeder Auftragserteilung, entsprechend der Aufgabenstellung und
Höhe des Geschäftsvolumens in beiderseitigem Einverständnis individuell vereinbart. Der vereinbarte Tagessatz wird wöchentlich berechnet
und ist erstmals bei Auftragserteilung im voraus für die Mindestdauer von einer Woche fällig.
Das vereinbarte Erfolgshonorar ist bei notarieller Beurkundung fällig.
Sowohl der Tagessatz als auch die Höhe der Erfolgsprovision werden bei jeder Auftragserteilung, entsprechend der Aufgabenstellung und
Höhe des Geschäftsvolumens in beiderseitigem Einverständnis individuell vereinbart. Der vereinbarte Tagessatz wird wöchentlich berechnet
und ist erstmals bei Auftragserteilung im voraus für die Mindestdauer von einer Woche fällig.
Das vereinbarte Erfolgshonorar ist bei notarieller Beurkundung fällig.
Gerichtsstand ist Stans, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht.

